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Guter Tag für Mieter: Mietpreisbremse und Bestellerprinzip kommen

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Die schwarz-rote Koalition ist sich einig: Es ist ein „guter Tag für Mieterinnen und Mieter.“ Denn am 5. März hat der Bundestag der Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip zugestimmt. Politiker der CDU/CSU und der SPD betonten im Parlament, welche Verbesserungen das Mietrechtsnovellierungsgesetz bietet. Die Opposition hingegen sieht im neuen Gesetz viele Schwächen.

Voraussichtlich ab dem 1. Juni 2015 werden Mieter in Deutschland besser geschützt. Denn dann treten mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip bei den Kosten für Wohnungsvermittler in Kraft. Nachdem der Bundestag heute mit den Stimmen der Union und SPD dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, fehlt nur noch die Billigung des Bundesrates. Diese soll am 27. März erfolgen. Während sich die Koalition überwiegend zufrieden mit den neuen Regulierungen zeigt, kritisieren Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen das Gesetz.

Kritik an Mietpreisbremse: Zu viele Ausnahmen

Die Opposition bemängelt vor allem die langen Verzögerungen bei der Mietpreisbremse. Doch auch die Ausnahmen für Gebäude, für die die Mietpreisbremse nicht gilt, sorgen für Unmut. Grünen-Politikerin Renate Künast verglich das Gesetz im Bundestag mit einem Schweizer Käse und bezeichnete es als „Bremschen“.

Die Mietpreisbremse gilt einerseits nur in Gegenden mit angespannter Wohnungslage, also vor allem in Ballungsgebieten. Welche Gebiete dies genau sind, legen die Länder individuell fest. Anderseits sind von der Dämpfung des Mietanstiegs keine erstmals nach dem 1. Oktober 2014 genutzten Neubauten sowie Häuser nach umfassenden Modernisierungen betroffen.

Besserer Schutz für Mieter durch Neuregelung für Maklerkosten

Mit dem neuen Gesetz wird auf zwei Wegen „ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern“ geschaffen, so das Bundesverbraucherministerium. So legt die Mietpreisbremse fest, dass die Miete künftig in den entsprechenden Gegenden bei Wiedervermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Das Bestellerprinzip regelt hingegen, wer die Kosten für Immobilienmakler bei der Wohnungssuche übernimmt. Bisher sind es in Großstädten vor
allem die Mieter, die neben der Kaution auch noch die Maklergebühr zahlen müssen. Das neue Prinzip lautet nun: Wer bestellt, der zahlt. Da es meist der Vermieter ist, der für seine freien Wohnungen auf einen Vermittler setzt, wird er künftig die Maklergebühr bezahlen.

Mietpreisbremse und Bestellerprinzip: Erfolg fragwürdig

Inwiefern die neuen Regelungen Mieter tatsächlich entlasten werden, muss sich zeigen. Denn es wird unter anderem befürchtet, dass sich Vermieter die Maklerprovision über Umwege – etwa eine höhere Miete – zurückholen werden. Zudem haben viele Vermietende die zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung genutzt und ihre Mieten vorab erhöht.

Der Deutsche Mieterbund hofft indes, dass die Neuregelungen schnell greifen. Viele Bundesländer haben bereits angekündigt, die Mietpreisbremse zügig anzuwenden. In Berlin soll das Gesetz für die gesamte Stadt greifen. Auch in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen soll die Bremse schnell umgesetzt werden. Jedoch ist in diesen Bundesländern noch unklar, für welche Wohngegenden das neue Gesetz gelten wird.

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